1.
In Zeiten von alternativen Fakten sollten wir unsere Argumentationsgrundlage wissenschaftlich abgesichert wissen.
2.
Verwendung des Begriffs NC:
"Entgegen der landläufigen Verwendung des Begriffs Numerus Clausus (NC) als „für einen Studienplatz notwendige Abiturdurchschnittsnote“, wird der Begriff in dieser Studie in seiner eigentlichen Bedeutung verwendet: als Bezeichnung für den Umstand, dass es für einen bestimmten Studiengang nur eine vorab festgelegte, begrenzte Anzahl von Studienplätzen, also eine (lokale/örtliche oder bundesweite) Zulassungsbeschränkung gibt. " (CHE, 2017 S.6)
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