Veranstaltung: | 36. Campusgrün Bundesmitgliederversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 3.3. inhaltliche Anträge |
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 11.11.2017) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 11.11.2017, 15:23 |
EIL-A5: Stellungnahme von Campusgrün zum Nationaler Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung
Antragstext
Campusgrün begrüßt die Erstellung eines nationalen Aktionsplan Bildung für
nachhaltige Entwicklung. Entscheidend wird jetzt die Verbindlichkeit und
Ernsthaftigkeit mit der die Ziele umgesetzt werden. Das heißt auch, dass die
Bundesregierung nicht nur vorhandene Programme, wie das Haus der Kleinen
Forscher unter diesem Thema präsentiert, sondern vor allem es als
Querschnittsthema versteht und strukturelle Maßnahmen ergreift, die dem Gedanken
"Vom Projekt zur Struktur" gerecht werden. Dort wo Projekte
Strukturveränderungen anstoßen können, ist es wichtig klare Finanzierungs- und
Förderzusagen zu treffen. Die Entwicklung von Förderrichtlinien und Hinweisen
zum Thema Nachhaltige Entwicklung sind sicherlich sinnvoll, aber dürfen auf
keine Fall, der ganze Teil der Commitments des BMBFs sein.
Der Campusgrün Bundesverband nimmt sich selbst unter anderem folgende
Commitments vor:
- Lokale Gruppen sind jetzt bereits in Ökologie, Mobilitäts und
Nachhaltigkeitsreferaten aktiv. Wir setzen uns dafür ein, dass (Bildung für)
nachhaltige Entwicklung Studierendenvertretungsstrukturen bearbeitet wird und
dort wo nicht vorhanden dafür zuständige Referate geschaffen werden. Der
Bundesvorstand unterstützt die lokalen Gruppen dabei durch Vernetzungsangebote.
- Wir fordern lokal und bundesweit die Schaffung eines uniweit wählbaren
interdisziplinären freien Bereichs in jedem Studiengangs ein sowie legen
Konzepte dafür vor.
- Campusgrün thematisiert in Kooperationen mit anderen Hochschulgruppen,
Verbänden, Initiativen das Thema (Bildung für) nachhaltige Entwicklung und steht
im Austausch mit dazu aktiven Studierendengruppen.
Der Bundesvorstand wird beauftragt die Commitments nach einem Abgleich mit der
Beschlusslage gegebenenfalls zu ergänzen und anschließend beim BMBF
einzureichen.
Begründung
Inhaltliche Begründung erfolgt mündlich. Dringlichkeit liegt in der erst kürzlich veröffentlichten Stellungnahme der Bundesregierung und Zeit diese zu lesen begründet.
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