s. Antragstextänderung.
Antrag: | Für eine umfassende BAföG-Reform |
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Antragsteller*in: | Jan Rick |
Status: | Abgelehnt |
Eingereicht: | 24.10.2017, 10:02 |
Antrag: | Für eine umfassende BAföG-Reform |
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Antragsteller*in: | Jan Rick |
Status: | Abgelehnt |
Eingereicht: | 24.10.2017, 10:02 |
Nach der letzten BAföG Novelle 2014 klopfte sich die Bundesregierung auf die Schulter, ein Meilenstein in der BAföG Anpassung sei geschafft. Auch wenn viele wichtige Änderungen auf den Weg gebracht wurden, eine gute und gerechte Ausbildungsförderung sieht anders aus.
Hätte die Bundesregierung den für 2016 anstehenden BAföG-Bericht nicht ausfallen lassen, wäre es ihr vielleicht selbst aufgefallen. Die Gefördertenquote sinkt, kaum noch jemand erhält den vollen BAföG-Satz und die gute wirtschaftliche Lage der letzten Jahre wurde nicht dafür genutzt Menschen eine selbstbestimmte Bildung zu ermöglichen, sondern auch beim BAföG de facto gekürzt.
Ein starkes BAföG ist zentral, um Chancengerechtigkeit beim Hochschulzugang und gesellschaftliche Teilhabe an Bildung mit einem klaren Rechtsanspruch auf eine bedarfsdeckende Studienfinanzierung zu ermöglichen. Es ist daher an der Zeit für eine weitreichende Reform des BAföG.
EIN HÖHERES BAFÖG FÜR MEHR MENSCHEN
Um die faktische Entwertung der Ausbildungsförderung der letzten Jahre auszugleichen, bedarf es eines sofortigen Inflationsausgleichs (Stand Anfang 2017: 6,5 %). Weiterhin ist eine regelmäßige, automatische und bedarfsdeckende Anpassung der Bedarfssätze notwendig.
Die 21. Sozialerhebung hat gezeigt, dass Studierende monatlich durchschnittlich rund 820 Euro für Miet-, Lebenshaltungs- und Studienkosten ausgeben. Der BAföG-Höchstsatz liegt deutlich darunter und zwingt Studierende nebenher zu arbeiten.
Eine BAföG-Förderung muss gewährleisten, dass ein Studium bedarfsdeckend finanziert werden kann. Die Bedarfssätze sind an den tatsächlichen Ausgaben für ein Studium zu orientieren. Dieser Anspruch wird bisher nicht erfüllt.
Der Bezug von BAföG ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Umso höher die Freibeträge, umso mehr Studierenden wird ein Zugang zum BAföG ermöglicht. Da die Freibeträge nicht regelmäßig angepasst werden und sich auch nicht an den realen Bedarfen orientieren, fallen viele Studierende, die auf BAföG angewiesen sind, aus der Förderung. Dies betrifft vor allem Studierende aus Mittelschichtshaushalten. Die Erhöhung der Freibeträge ist deshalb dringend nötig. Um allen Menschen ein Studium zu ermöglichen, sollte die Elternabhängigkeit abgeschafft werden.
ANPASSUNG DES BAFÖG AN DIE LEBENSREALITÄT VON STUDIERENDEN.
Das BAföG als Herzstück der staatlichen Studienfinanzierung braucht neben höheren Fördersätzen auch eine Strukturreform, um die Förderung an die veränderten Lebenswirklichkeiten der Studierenden anzupassen und den Empfänger*innenkreis zu vergrößern.
Insbesondere die Wohnkostenpauschale deckt nur noch in sehr wenigen Städten die Miete eines durchschnittlichen WG- oder Wohnheimzimmers. Daher sollte sich die diese Pauschale an regionalen Maßstäben bemessen. Um eine staatliche Subvention privater Vermieter*innen zu verhindern muss zudem eine wirksame Mietpreisbremse eingeführt und der staatliche soziale Wohnungsbau ausgebaut werden.
Der Bezug von BAföG-Leistungen ist auf die Dauer der sogenannten Regelstudienzeit begrenzt. Diese idealtypische Annahme geht an der Lebensrealität von Studierenden vorbei. Fast 30 Prozent der Studierenden studieren de facto in Teilzeit. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Rund zwei Drittel der Studierenden arbeiten neben dem Studium, ein wachsender Anteil Studierender hat mit gesundheitlichen Einschränkungen zu tun. Es gibt Studierende mit Pflegeaufgaben, Studierende mit Kind(ern) und ehrenamtlich Engagierte. Diese Vielfalt in den Lebensbedingungen von Studierenden muss sich in den BAföG-Regelungen durch eine Förderung für Teilzeitstudierende widerspiegeln.
Nur 40 Prozent aller Studierenden schließen ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit ab, fast 90 Prozent gelingt dies in den folgenden vier Semestern. Eine Verlängerung von BAföG ist daher angebracht, um diese Finanzierungslücke zu schließen. Individuell muss eine Verlängerung darüber hinaus möglich sein, wenn Pflegeaufgaben geleistet werden müssen, gesundheitliche Einschränkungen die Studiendauer verlängern oder Studierende ehrenamtlich aktiv sind.
Die gesamtgesellschaftliche Bedeutung von ehrenamtlichem Engagement wird immer wieder betont. Es ist an der Zeit, dass dies auch bei der Ausgestaltung öffentlicher Förderinstrumente anerkannt wird. Dabei ist darauf zu achten, dass ausschließlich Engagement in demokratischen, nicht menschenfeindlichen Zusammenhängen förderrechtlich anrechenbar wird.
Wer nach dem Bachelor in den Beruf einsteigt, um einige Jahre später einen Master an der Hochschule zu machen, kommt heute im BAföG kaum zum Zuge. Die Altersgrenze für die Aufnahme eines Studiums von 30 bzw. 35 Jahren (Masterstudiengang) schließt viele Menschen aus und verbaut vor allem beruflich Qualifizierten den Zugang zur Hochschule. Um tatsächlich als Breitenförderungsinstrument gelten zu können und Menschen ein Studium zu ermöglichen, muss die Altersgrenze fallen.
BAFÖG SCHRITTWEISE ZUM VOLLZUSCHUSS AUSBAUEN.
Viele junge Menschen, die sich für ein Studium interessieren, werden durch die entstehenden möglichen Schulden (bis zu 10.000 Euro allein durch BAföG) von der Aufnahme eines Studiums abgeschreckt. Dass eine Sozialleistung in Form eines Darlehens gezahlt wird, ist das größte Manko des BAföG. Es kann in dieser Form eben nicht jeder und jedem unabhängig vom sozialen Hintergrund den Weg an die Hochschule öffnen. Ganz im Gegenteil, je schlechter die finanzielle Ausgangslage, desto höher die Schulden derjenigen, die auf BAföG angewiesen sind, wenn sie ins Berufsleben starten. Ein Vollzuschuss ermöglicht, dass sich Menschen aus einkommensschwachen Familien überhaupt für ein Studium entscheiden. Die schlechte aktuelle Förderquote ist nicht zuletzt dem geschuldet, dass BAföG bekommen auch immer Schulden machen heißt.
Das BAföG verfehlt zurzeit seine Aufgabe diejenigen zu fördern, die eigentlich darauf angewiesen sind, dabei sollte es Herzstück einer umfassenden Studienfinanzierung für alle sein. Elitenförderung lehnen wir ab. Deshalb fordern wir die Abschaffung des Deutschlandstipendiums.
Gute Bildung gibt es nicht zum Nulltarif. Das heißt, die öffentlichen Ausgaben für Bildung und Forschung müssen schnellstmöglich und dauerhaft auf mindestens 10 Prozent des BIP nach OECD-Standard erhöht werden. Wenn uns gesagt wird, die öffentlichen Kassen seien leer, können wir nur sagen: Nicht die Ausgaben sind zu hoch, sondern die Einnahmen zu niedrig. Die Ausfinanzierung des Bildungssystems ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und gehört in öffentliche Hand. Dafür müssen Bund und Länder gemeinsam Sorge tragen.
Für die dringend notwendigen BAföG-Reformen und das gesamte öffentliche Bildungssystem gilt: Bildungsgerechtigkeit ist nur zusammen mit Steuergerechtigkeit zu denken. Eine angemessene Besteuerung von Vermögen, Erbschaften, Finanztransaktionen und hohen Einkommen ist aus unserer Sicht unabdingbar. Mittelfristig muss die Bildungsfinanzierung insgesamt auf den Prüfstand. Bildung ist keine Ware. Gebühren sind deshalb nicht zu akzeptieren, egal ob an Kitas, Schulen, Hochschulen oder in der Ausbildung. Stattdessen brauchen wir eine starke öffentliche Förderung für alle Bildungsphasen. Fangen wir mit der BAföG-Reform an!
FÜR HERKUNFTSUNABHÄNGIGES BAFÖG.
Internationale Studierende sind in Deutschland gewünscht und werden rekrutiert. In der Internationalisierungsstrategie des Bundes werden Zahlen ausgegeben, wie viele Studierende nach Deutschland zum Studium kommen sollen. Die Studierenden sind ein Gewinn für den Wissenschaftsstandort, indem Sie mit ihrem Wissen und ihren Kenntnissen die Blickweite in den unterschiedlichen Disziplinen auf internationale Herausforderungen lenken. Deutsche Mitstudierende und Wissenschaftler*innen lernen mit Ihnen und verbessern Kenntnisse im Umgang mit anderen (Wissenschafts-)Kulturen. Internationale Studierende lernen Strukturen, Denken und Kultur in Deutschland kennen und werden damit zu Botschafter*innen bzw. Brückenbauer*innen in der Welt. Ausländische Studierende zahlen wie deutsche Studierende in die Steuersysteme ein und erwirtschaften (zunehmend direkt bei Verbleib in Deutschland, aber auch mittelbar durch Netzwerke und kultureller Nähe) Gewinne für die deutsche Wirtschaft sowie die öffentliche Hand.
Hingegen werden ausländische Studierende häufig diskriminiert. Als Wissensträger*innen, Kulturmittler*innen und zukünftige Fachkräfte gewünscht, werden Ihnen dennoch größere Hürden aufgelegt. Nicht nur zusätzliche Belastungen wie Bewerbungsgebühren (z.B. uni-assist) und meist selbst zu finanzierende, zusätzlich benötige Qualifikationen (z.B. Intensivdeutschkurse auf höchstem Niveau) müssen selbst getragen werden, sondern auch die Einkünfte sind strukturell wesentlich schlechter als bei Deutschen, nur weil bei Ihnen die Herkunft gegenüber den Mitstudierenden beim Zugang zu Fördermitteln vom Gesetzgeber noch als relevant angesehen wird. Obwohl die Studierenden durchschnittlich weniger Geld zur Verfügung haben als deutsche Studierende (Sozialerhebung des DSW) und finanzieller Druck ein häufiger Grund für schlechteren Studienerfolg ist - bis hin zum Studienabbruch - werden ausländische Studierende bislang mit wenigen Ausnahmen systematisch vom wichtigsten Förderinstrument, dem BAföG, ausgeschlossen.
Daher muss das BAföG grundsätzlich auch ausländischen Studierenden als Förderinstrument, analog zu deutschen Mitstudierenden, offen stehen. Eine gerechte, diskriminierungsfreie Bildungspolitik muss sich am Beitrag und an zukünftigen Möglichkeiten für die Gesellschaft messen lassen, nicht an rückwärtsgewandter Abstammungslogik. Für eine chancengerechte, freie Bildungspolitik ist daher ein herkunftsunabhängiges BAföG unabdingbar.
FÜR HERKUNFTSUNABHÄNGIGES BAFÖG.
Auslndische Studierende werden nach wie vor strukturell ausgegrenzt. So müssen zusätzliche Belastungen wie Bewerbungsgebühren (z.B. uni-assist) und meist selbst zu finanzierende, zusätzlich benötige Qualifikationen (z.B. Intensivdeutschkurse auf höchstem Niveau) selbst getragen werden. Das, obwohl ihre Einnahmesituation strukturell schlechter ist als die von Menschen mit deutschen Pass, da beim Zugang zu Fördermitteln vom Gesetzgeber nach Herkunft diskriminiert wird. Obwohl die Studierenden durchschnittlich weniger Geld zur Verfügung haben (Sozialerhebung des DSW) und finanzieller Druck ein häufiger Grund für schlechteren Studienerfolg ist - bis hin zum Studienabbruch - werden ausländische Studierende bislang mit wenigen Ausnahmen systematisch vom wichtigsten Förderinstrument, dem BAföG, ausgeschlossen.
Daher muss das BAföG grundsätzlich auch ausländischen Studierenden als Förderinstrument offen stehen. Eine gerechte, diskriminierungsfreie Bildungspolitik darf sich nicht an rückwärtsgewandter Abstammungslogik orientieren. Für eine chancengerechte, freie Bildungspolitik ist daher ein herkunftsunabhängiges BAföG unabdingbar.
FÜR EIN EUROPÄISCHES BAFÖG.
Europa hatte das große Ziel mit Bologna einen gemeinsamen europäischen Bildungsraum zu schaffen, in dem der Zugang zu Bildung für alle vereinfacht wird. Doch trotz einer Harmonisierung der Abschlüsse wurde nicht die gewünschte Mobilität junger Menschen erzielt. Die Ausbildungsförderungen unterscheiden sich stark in den europäischen Staaten – nicht überall haben deshalb junge Menschen die gleichen Möglichkeiten. Ein Studium oder eine Ausbildung in einem anderen europäischen Land ist trotz Erasmus, das nur wenigen zugutekommt, abhängig vom Geldbeutel der Eltern.
Deshalb fordert Campusgrün ein europäisches Ausbildungsgeld – für alle, die an europäischen Universitäten, Hochschulen und Schulen studieren, unabhängig vom Pass und dem Einkommen der Eltern.
Europa muss sozialer werden und darf Menschen in prekären Lebenssituationen nicht weiter gegeneinander ausspielen. Nach Artikel 14 der Europäischen Grundrechtecharta hat jede*r das „Recht auf Bildung sowie auf Zugang zur beruflichen Ausbildung und Weiterbildung“. Dieses Recht darf nicht durch fehlende finanzielle Möglichkeiten eingeschränkt werden.
s. Antragstextänderung.
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