Antrag: | Für eine umfassende BAföG-Reform |
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Antragsteller*in: | Svenja Horn |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 11.11.2017, 01:26 |
Ä1.3 zu A1neu: Für eine umfassende BAföG-Reform
Antragstext
Von Zeile 1176 bis 1180:
für Bildung und Forschung müssen schnellstmöglich und dauerhaft auf mindestens 10 Prozent des BIP nach OECD-Standard erhöht werden. Wenn uns gesagt wird, die öffentlichen Kassen seien leer, können wir nur sagen: Nicht die Ausgaben sind zu hoch, sondern die Einnahmen zu niedrig.
Das kann nur gegen die im Artikel 109 des Grundgesetzes hinzugefügte Schuldenbremse geschehen. Diese hemmt als zentrales Mittel der Austeritätspolitik dringend notwendige Investitionen in Bildung, fördert Privatisierung von Bildung und nimmt dabei auch Rücknahme der sozialen Öffnung der Hochschule billigend in Kauf.
Nach der letzten BAföG Novelle 2014 klopfte sich die Bundesregierung auf die
Schulter, ein Meilenstein in der BAföG Anpassung sei geschafft. Auch wenn viele
wichtige Änderungen auf den Weg gebracht wurden, eine gute und gerechte
Ausbildungsförderung sieht anders aus.
Hätte die Bundesregierung den für 2016 anstehenden BAföG-Bericht nicht ausfallen
lassen, wäre es ihr vielleicht selbst aufgefallen. Die Gefördertenquote sinkt,
kaum noch jemand erhält den vollen BAföG-Satz und die gute wirtschaftliche Lage
der letzten Jahre wurde nicht dafür genutzt Menschen eine selbstbestimmte
Bildung zu ermöglichen, sondern auch beim BAföG de facto gekürzt.
Ein starkes BAföG ist zentral, um Chancengerechtigkeit beim Hochschulzugang und
gesellschaftliche Teilhabe an Bildung mit einem klaren Rechtsanspruch auf eine
bedarfsdeckende Studienfinanzierung zu ermöglichen. Es ist daher an der Zeit für
eine weitreichende Reform des BAföG.
EIN HÖHERES BAFÖG FÜR MEHR MENSCHEN
Um die faktische Entwertung der Ausbildungsförderung der letzten Jahre
auszugleichen, bedarf es eines sofortigen Inflationsausgleichs (Stand Anfang
2017: 6,5 %). Weiterhin ist eine regelmäßige, automatische und bedarfsdeckende
Anpassung der Bedarfssätze notwendig.
Die 21. Sozialerhebung hat gezeigt, dass Studierende monatlich durchschnittlich
rund 820 Euro für Miet-, Lebenshaltungs- und Studienkosten ausgeben. Der BAföG-
Höchstsatz liegt deutlich darunter und zwingt Studierende nebenher zu arbeiten.
Eine BAföG-Förderung muss gewährleisten, dass ein Studium bedarfsdeckend
finanziert werden kann. Die Bedarfssätze sind an den tatsächlichen Ausgaben für
ein Studium zu orientieren. Dieser Anspruch wird bisher nicht erfüllt.
Der Bezug von BAföG ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Umso höher die
Freibeträge, umso mehr Studierenden wird ein Zugang zum BAföG ermöglicht. Da die
Freibeträge nicht regelmäßig angepasst werden und sich auch nicht an den realen
Bedarfen orientieren, fallen viele Studierende, die auf BAföG angewiesen sind,
aus der Förderung. Dies betrifft vor allem Studierende aus
Mittelschichtshaushalten. Die Erhöhung der Freibeträge ist deshalb dringend
nötig. Um allen Menschen ein Studium zu ermöglichen, sollte die
Elternabhängigkeit abgeschafft werden.
ANPASSUNG DES BAFÖG AN DIE LEBENSREALITÄT VON STUDIERENDEN.
Das BAföG als Herzstück der staatlichen Studienfinanzierung braucht neben
höheren Fördersätzen auch eine Strukturreform, um die Förderung an die
veränderten Lebenswirklichkeiten der Studierenden anzupassen und den
Empfänger*innenkreis zu vergrößern.
Insbesondere die Wohnkostenpauschale deckt nur noch in sehr wenigen Städten die
Miete eines durchschnittlichen WG- oder Wohnheimzimmers. Daher sollte sich die
diese Pauschale an regionalen Maßstäben bemessen. Um eine staatliche Subvention
privater Vermieter*innen zu verhindern muss zudem eine wirksame Mietpreisbremse
eingeführt und der staatliche soziale Wohnungsbau ausgebaut werden.
Der Bezug von BAföG-Leistungen ist auf die Dauer der sogenannten
Regelstudienzeit begrenzt. Diese idealtypische Annahme geht an der
Lebensrealität von Studierenden vorbei. Fast 30 Prozent der Studierenden
studieren de facto in Teilzeit. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Rund zwei
Drittel der Studierenden arbeiten neben dem Studium, ein wachsender Anteil
Studierender hat mit gesundheitlichen Einschränkungen zu tun. Es gibt
Studierende mit Pflegeaufgaben, Studierende mit Kind(ern) und ehrenamtlich
Engagierte. Diese Vielfalt in den Lebensbedingungen von Studierenden muss sich
in den BAföG-Regelungen durch eine Förderung für Teilzeitstudierende
widerspiegeln.
Nur 40 Prozent aller Studierenden schließen ihr Studium innerhalb der
Regelstudienzeit ab, fast 90 Prozent gelingt dies in den folgenden vier
Semestern. Eine Verlängerung von BAföG ist daher angebracht, um diese
Finanzierungslücke zu schließen. Individuell muss eine Verlängerung darüber
hinaus möglich sein, wenn Pflegeaufgaben geleistet werden müssen,
gesundheitliche Einschränkungen die Studiendauer verlängern oder Studierende
ehrenamtlich aktiv sind.
Die gesamtgesellschaftliche Bedeutung von ehrenamtlichem Engagement wird immer
wieder betont. Es ist an der Zeit, dass dies auch bei der Ausgestaltung
öffentlicher Förderinstrumente anerkannt wird. Dabei ist darauf zu achten, dass
ausschließlich Engagement in demokratischen, nicht menschenfeindlichen
Zusammenhängen förderrechtlich anrechenbar wird.
Wer nach dem Bachelor in den Beruf einsteigt, um einige Jahre später einen
Master an der Hochschule zu machen, kommt heute im BAföG kaum zum Zuge. Die
Altersgrenze für die Aufnahme eines Studiums von 30 bzw. 35 Jahren
(Masterstudiengang) schließt viele Menschen aus und verbaut vor allem beruflich
Qualifizierten den Zugang zur Hochschule. Um tatsächlich als
Breitenförderungsinstrument gelten zu können und Menschen ein Studium zu
ermöglichen, muss die Altersgrenze fallen.
BAFÖG SCHRITTWEISE ZUM VOLLZUSCHUSS AUSBAUEN.
Viele junge Menschen, die sich für ein Studium interessieren, werden durch die
entstehenden möglichen Schulden (bis zu 10.000 Euro allein durch BAföG) von der
Aufnahme eines Studiums abgeschreckt. Dass eine Sozialleistung in Form eines
Darlehens gezahlt wird, ist das größte Manko des BAföG. Es kann in dieser Form
eben nicht jeder und jedem unabhängig vom sozialen Hintergrund den Weg an die
Hochschule öffnen. Ganz im Gegenteil, je schlechter die finanzielle
Ausgangslage, desto höher die Schulden derjenigen, die auf BAföG angewiesen
sind, wenn sie ins Berufsleben starten. Ein Vollzuschuss ermöglicht, dass sich
Menschen aus einkommensschwachen Familien überhaupt für ein Studium entscheiden.
Die schlechte aktuelle Förderquote ist nicht zuletzt dem geschuldet, dass BAföG
bekommen auch immer Schulden machen heißt.
Das BAföG verfehlt zurzeit seine Aufgabe diejenigen zu fördern, die eigentlich
darauf angewiesen sind, dabei sollte es Herzstück einer umfassenden
Studienfinanzierung für alle sein. Elitenförderung lehnen wir ab. Deshalb
fordern wir die Abschaffung des Deutschlandstipendiums.
Gute Bildung gibt es nicht zum Nulltarif. Das heißt, die öffentlichen Ausgaben
für Bildung und Forschung müssen schnellstmöglich und dauerhaft auf mindestens
10 Prozent des BIP nach OECD-Standard erhöht werden. Wenn uns gesagt wird, die
öffentlichen Kassen seien leer, können wir nur sagen: Nicht die Ausgaben sind zu
hoch, sondern die Einnahmen zu niedrig.
Das kann nur gegen die im Artikel 109 des Grundgesetzes hinzugefügte Schuldenbremse geschehen. Diese hemmt als zentrales Mittel der Austeritätspolitik dringend notwendige Investitionen in Bildung, fördert Privatisierung von Bildung und nimmt dabei auch Rücknahme der sozialen Öffnung der Hochschule billigend in Kauf.
Die Ausfinanzierung des Bildungssystems
ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und gehört in öffentliche Hand. Dafür
müssen Bund und Länder gemeinsam Sorge tragen.
Für die dringend notwendigen BAföG-Reformen und das gesamte öffentliche
Bildungssystem gilt: Bildungsgerechtigkeit ist nur zusammen mit
Steuergerechtigkeit zu denken. Eine angemessene Besteuerung von Vermögen,
Erbschaften, Finanztransaktionen und hohen Einkommen ist aus unserer Sicht
unabdingbar. Mittelfristig muss die Bildungsfinanzierung insgesamt auf den
Prüfstand. Bildung ist keine Ware. Gebühren sind deshalb nicht zu akzeptieren,
egal ob an Kitas, Schulen, Hochschulen oder in der Ausbildung. Stattdessen
brauchen wir eine starke öffentliche Förderung für alle Bildungsphasen. Fangen
wir mit der BAföG-Reform an!
FÜR HERKUNFTSUNABHÄNGIGES BAFÖG.
Auslndische Studierende werden nach wie vor strukturell ausgegrenzt. So müssen
zusätzliche Belastungen wie Bewerbungsgebühren (z.B. uni-assist) und meist
selbst zu finanzierende, zusätzlich benötige Qualifikationen (z.B.
Intensivdeutschkurse auf höchstem Niveau) selbst getragen werden. Das, obwohl
ihre Einnahmesituation strukturell schlechter ist als die von Menschen mit
deutschen Pass, da beim Zugang zu Fördermitteln vom Gesetzgeber nach Herkunft
diskriminiert wird. Obwohl die Studierenden durchschnittlich weniger Geld zur
Verfügung haben (Sozialerhebung des DSW) und finanzieller Druck ein häufiger
Grund für schlechteren Studienerfolg ist - bis hin zum Studienabbruch - werden
ausländische Studierende bislang mit wenigen Ausnahmen systematisch vom
wichtigsten Förderinstrument, dem BAföG, ausgeschlossen.
Daher muss das BAföG grundsätzlich auch ausländischen Studierenden als
Förderinstrument offen stehen. Eine gerechte, diskriminierungsfreie
Bildungspolitik darf sich nicht an rückwärtsgewandter Abstammungslogik
orientieren. Für eine chancengerechte, freie Bildungspolitik ist daher ein
herkunftsunabhängiges BAföG unabdingbar.
FÜR EIN EUROPÄISCHES BAFÖG.
Europa hatte das große Ziel mit Bologna einen gemeinsamen europäischen
Bildungsraum zu schaffen, in dem der Zugang zu Bildung für alle vereinfacht
wird. Doch trotz einer Harmonisierung der Abschlüsse wurde nicht die gewünschte
Mobilität junger Menschen erzielt. Die Ausbildungsförderungen unterscheiden sich
stark in den europäischen Staaten – nicht überall haben deshalb junge Menschen
die gleichen Möglichkeiten. Ein Studium oder eine Ausbildung in einem anderen
europäischen Land ist trotz Erasmus, das nur wenigen zugutekommt, abhängig vom
Geldbeutel der Eltern.
Deshalb fordert Campusgrün ein europäisches Ausbildungsgeld – für alle, die an
europäischen Universitäten, Hochschulen und Schulen studieren, unabhängig vom
Pass und dem Einkommen der Eltern.
Europa muss sozialer werden und darf Menschen in prekären Lebenssituationen
nicht weiter gegeneinander ausspielen. Nach Artikel 14 der Europäischen
Grundrechtecharta hat jede*r das „Recht auf Bildung sowie auf Zugang zur
beruflichen Ausbildung und Weiterbildung“. Dieses Recht darf nicht durch
fehlende finanzielle Möglichkeiten eingeschränkt werden.
Von Zeile 1176 bis 1180:
für Bildung und Forschung müssen schnellstmöglich und dauerhaft auf mindestens 10 Prozent des BIP nach OECD-Standard erhöht werden. Wenn uns gesagt wird, die öffentlichen Kassen seien leer, können wir nur sagen: Nicht die Ausgaben sind zu hoch, sondern die Einnahmen zu niedrig.
Das kann nur gegen die im Artikel 109 des Grundgesetzes hinzugefügte Schuldenbremse geschehen. Diese hemmt als zentrales Mittel der Austeritätspolitik dringend notwendige Investitionen in Bildung, fördert Privatisierung von Bildung und nimmt dabei auch Rücknahme der sozialen Öffnung der Hochschule billigend in Kauf.
Nach der letzten BAföG Novelle 2014 klopfte sich die Bundesregierung auf die
Schulter, ein Meilenstein in der BAföG Anpassung sei geschafft. Auch wenn viele
wichtige Änderungen auf den Weg gebracht wurden, eine gute und gerechte
Ausbildungsförderung sieht anders aus.
Hätte die Bundesregierung den für 2016 anstehenden BAföG-Bericht nicht ausfallen
lassen, wäre es ihr vielleicht selbst aufgefallen. Die Gefördertenquote sinkt,
kaum noch jemand erhält den vollen BAföG-Satz und die gute wirtschaftliche Lage
der letzten Jahre wurde nicht dafür genutzt Menschen eine selbstbestimmte
Bildung zu ermöglichen, sondern auch beim BAföG de facto gekürzt.
Ein starkes BAföG ist zentral, um Chancengerechtigkeit beim Hochschulzugang und
gesellschaftliche Teilhabe an Bildung mit einem klaren Rechtsanspruch auf eine
bedarfsdeckende Studienfinanzierung zu ermöglichen. Es ist daher an der Zeit für
eine weitreichende Reform des BAföG.
EIN HÖHERES BAFÖG FÜR MEHR MENSCHEN
Um die faktische Entwertung der Ausbildungsförderung der letzten Jahre
auszugleichen, bedarf es eines sofortigen Inflationsausgleichs (Stand Anfang
2017: 6,5 %). Weiterhin ist eine regelmäßige, automatische und bedarfsdeckende
Anpassung der Bedarfssätze notwendig.
Die 21. Sozialerhebung hat gezeigt, dass Studierende monatlich durchschnittlich
rund 820 Euro für Miet-, Lebenshaltungs- und Studienkosten ausgeben. Der BAföG-
Höchstsatz liegt deutlich darunter und zwingt Studierende nebenher zu arbeiten.
Eine BAföG-Förderung muss gewährleisten, dass ein Studium bedarfsdeckend
finanziert werden kann. Die Bedarfssätze sind an den tatsächlichen Ausgaben für
ein Studium zu orientieren. Dieser Anspruch wird bisher nicht erfüllt.
Der Bezug von BAföG ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Umso höher die
Freibeträge, umso mehr Studierenden wird ein Zugang zum BAföG ermöglicht. Da die
Freibeträge nicht regelmäßig angepasst werden und sich auch nicht an den realen
Bedarfen orientieren, fallen viele Studierende, die auf BAföG angewiesen sind,
aus der Förderung. Dies betrifft vor allem Studierende aus
Mittelschichtshaushalten. Die Erhöhung der Freibeträge ist deshalb dringend
nötig. Um allen Menschen ein Studium zu ermöglichen, sollte die
Elternabhängigkeit abgeschafft werden.
ANPASSUNG DES BAFÖG AN DIE LEBENSREALITÄT VON STUDIERENDEN.
Das BAföG als Herzstück der staatlichen Studienfinanzierung braucht neben
höheren Fördersätzen auch eine Strukturreform, um die Förderung an die
veränderten Lebenswirklichkeiten der Studierenden anzupassen und den
Empfänger*innenkreis zu vergrößern.
Insbesondere die Wohnkostenpauschale deckt nur noch in sehr wenigen Städten die
Miete eines durchschnittlichen WG- oder Wohnheimzimmers. Daher sollte sich die
diese Pauschale an regionalen Maßstäben bemessen. Um eine staatliche Subvention
privater Vermieter*innen zu verhindern muss zudem eine wirksame Mietpreisbremse
eingeführt und der staatliche soziale Wohnungsbau ausgebaut werden.
Der Bezug von BAföG-Leistungen ist auf die Dauer der sogenannten
Regelstudienzeit begrenzt. Diese idealtypische Annahme geht an der
Lebensrealität von Studierenden vorbei. Fast 30 Prozent der Studierenden
studieren de facto in Teilzeit. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Rund zwei
Drittel der Studierenden arbeiten neben dem Studium, ein wachsender Anteil
Studierender hat mit gesundheitlichen Einschränkungen zu tun. Es gibt
Studierende mit Pflegeaufgaben, Studierende mit Kind(ern) und ehrenamtlich
Engagierte. Diese Vielfalt in den Lebensbedingungen von Studierenden muss sich
in den BAföG-Regelungen durch eine Förderung für Teilzeitstudierende
widerspiegeln.
Nur 40 Prozent aller Studierenden schließen ihr Studium innerhalb der
Regelstudienzeit ab, fast 90 Prozent gelingt dies in den folgenden vier
Semestern. Eine Verlängerung von BAföG ist daher angebracht, um diese
Finanzierungslücke zu schließen. Individuell muss eine Verlängerung darüber
hinaus möglich sein, wenn Pflegeaufgaben geleistet werden müssen,
gesundheitliche Einschränkungen die Studiendauer verlängern oder Studierende
ehrenamtlich aktiv sind.
Die gesamtgesellschaftliche Bedeutung von ehrenamtlichem Engagement wird immer
wieder betont. Es ist an der Zeit, dass dies auch bei der Ausgestaltung
öffentlicher Förderinstrumente anerkannt wird. Dabei ist darauf zu achten, dass
ausschließlich Engagement in demokratischen, nicht menschenfeindlichen
Zusammenhängen förderrechtlich anrechenbar wird.
Wer nach dem Bachelor in den Beruf einsteigt, um einige Jahre später einen
Master an der Hochschule zu machen, kommt heute im BAföG kaum zum Zuge. Die
Altersgrenze für die Aufnahme eines Studiums von 30 bzw. 35 Jahren
(Masterstudiengang) schließt viele Menschen aus und verbaut vor allem beruflich
Qualifizierten den Zugang zur Hochschule. Um tatsächlich als
Breitenförderungsinstrument gelten zu können und Menschen ein Studium zu
ermöglichen, muss die Altersgrenze fallen.
BAFÖG SCHRITTWEISE ZUM VOLLZUSCHUSS AUSBAUEN.
Viele junge Menschen, die sich für ein Studium interessieren, werden durch die
entstehenden möglichen Schulden (bis zu 10.000 Euro allein durch BAföG) von der
Aufnahme eines Studiums abgeschreckt. Dass eine Sozialleistung in Form eines
Darlehens gezahlt wird, ist das größte Manko des BAföG. Es kann in dieser Form
eben nicht jeder und jedem unabhängig vom sozialen Hintergrund den Weg an die
Hochschule öffnen. Ganz im Gegenteil, je schlechter die finanzielle
Ausgangslage, desto höher die Schulden derjenigen, die auf BAföG angewiesen
sind, wenn sie ins Berufsleben starten. Ein Vollzuschuss ermöglicht, dass sich
Menschen aus einkommensschwachen Familien überhaupt für ein Studium entscheiden.
Die schlechte aktuelle Förderquote ist nicht zuletzt dem geschuldet, dass BAföG
bekommen auch immer Schulden machen heißt.
Das BAföG verfehlt zurzeit seine Aufgabe diejenigen zu fördern, die eigentlich
darauf angewiesen sind, dabei sollte es Herzstück einer umfassenden
Studienfinanzierung für alle sein. Elitenförderung lehnen wir ab. Deshalb
fordern wir die Abschaffung des Deutschlandstipendiums.
Gute Bildung gibt es nicht zum Nulltarif. Das heißt, die öffentlichen Ausgaben
für Bildung und Forschung müssen schnellstmöglich und dauerhaft auf mindestens
10 Prozent des BIP nach OECD-Standard erhöht werden. Wenn uns gesagt wird, die
öffentlichen Kassen seien leer, können wir nur sagen: Nicht die Ausgaben sind zu
hoch, sondern die Einnahmen zu niedrig.
Das kann nur gegen die im Artikel 109 des Grundgesetzes hinzugefügte Schuldenbremse geschehen. Diese hemmt als zentrales Mittel der Austeritätspolitik dringend notwendige Investitionen in Bildung, fördert Privatisierung von Bildung und nimmt dabei auch Rücknahme der sozialen Öffnung der Hochschule billigend in Kauf.
Die Ausfinanzierung des Bildungssystems
ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und gehört in öffentliche Hand. Dafür
müssen Bund und Länder gemeinsam Sorge tragen.
Für die dringend notwendigen BAföG-Reformen und das gesamte öffentliche
Bildungssystem gilt: Bildungsgerechtigkeit ist nur zusammen mit
Steuergerechtigkeit zu denken. Eine angemessene Besteuerung von Vermögen,
Erbschaften, Finanztransaktionen und hohen Einkommen ist aus unserer Sicht
unabdingbar. Mittelfristig muss die Bildungsfinanzierung insgesamt auf den
Prüfstand. Bildung ist keine Ware. Gebühren sind deshalb nicht zu akzeptieren,
egal ob an Kitas, Schulen, Hochschulen oder in der Ausbildung. Stattdessen
brauchen wir eine starke öffentliche Förderung für alle Bildungsphasen. Fangen
wir mit der BAföG-Reform an!
FÜR HERKUNFTSUNABHÄNGIGES BAFÖG.
Auslndische Studierende werden nach wie vor strukturell ausgegrenzt. So müssen
zusätzliche Belastungen wie Bewerbungsgebühren (z.B. uni-assist) und meist
selbst zu finanzierende, zusätzlich benötige Qualifikationen (z.B.
Intensivdeutschkurse auf höchstem Niveau) selbst getragen werden. Das, obwohl
ihre Einnahmesituation strukturell schlechter ist als die von Menschen mit
deutschen Pass, da beim Zugang zu Fördermitteln vom Gesetzgeber nach Herkunft
diskriminiert wird. Obwohl die Studierenden durchschnittlich weniger Geld zur
Verfügung haben (Sozialerhebung des DSW) und finanzieller Druck ein häufiger
Grund für schlechteren Studienerfolg ist - bis hin zum Studienabbruch - werden
ausländische Studierende bislang mit wenigen Ausnahmen systematisch vom
wichtigsten Förderinstrument, dem BAföG, ausgeschlossen.
Daher muss das BAföG grundsätzlich auch ausländischen Studierenden als
Förderinstrument offen stehen. Eine gerechte, diskriminierungsfreie
Bildungspolitik darf sich nicht an rückwärtsgewandter Abstammungslogik
orientieren. Für eine chancengerechte, freie Bildungspolitik ist daher ein
herkunftsunabhängiges BAföG unabdingbar.
FÜR EIN EUROPÄISCHES BAFÖG.
Europa hatte das große Ziel mit Bologna einen gemeinsamen europäischen
Bildungsraum zu schaffen, in dem der Zugang zu Bildung für alle vereinfacht
wird. Doch trotz einer Harmonisierung der Abschlüsse wurde nicht die gewünschte
Mobilität junger Menschen erzielt. Die Ausbildungsförderungen unterscheiden sich
stark in den europäischen Staaten – nicht überall haben deshalb junge Menschen
die gleichen Möglichkeiten. Ein Studium oder eine Ausbildung in einem anderen
europäischen Land ist trotz Erasmus, das nur wenigen zugutekommt, abhängig vom
Geldbeutel der Eltern.
Deshalb fordert Campusgrün ein europäisches Ausbildungsgeld – für alle, die an
europäischen Universitäten, Hochschulen und Schulen studieren, unabhängig vom
Pass und dem Einkommen der Eltern.
Europa muss sozialer werden und darf Menschen in prekären Lebenssituationen
nicht weiter gegeneinander ausspielen. Nach Artikel 14 der Europäischen
Grundrechtecharta hat jede*r das „Recht auf Bildung sowie auf Zugang zur
beruflichen Ausbildung und Weiterbildung“. Dieses Recht darf nicht durch
fehlende finanzielle Möglichkeiten eingeschränkt werden.
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