Antrag: | Campusgrüne Visionen für Europa-Universitäten |
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Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 03.06.2018) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 03.06.2018, 10:40 |
Ä2 zu A2: Campusgrüne Visionen für Europa-Universitäten
Antragstext
Nationalstaaten offenbaren sich immer mehr als ein Konstrukt der Vergangenheit,
das vielen aktuellen und zukünftigen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aufgaben nicht mehr gerecht wird. Für die heutigen global relevanten Probleme und Zukunftsfragen wie Klimakrise, Digitalisierung, demografischer Wandel, deregulierter globaler Finanzmarkt und mächtige internationale Großkonzerne bei gleichzeitig nationalistischen und illiberalen Backlashs braucht es auch im akademischen Betrieb eine Antwort über eine wertebasierte Forschung und Lehre u.a. auch auf europäischer Ebene. Es muss überlegt werden in welcher Form sinnvoll auf staatenübergreifender Ebene Wissenschaftsfreiheit, kritische Forschung und Ethik in der Wissenschaft und eine demokratische, emanzipatorische und nachhaltige Hochschullandschaft vorangetrieben werden kann. Möglicherweise können Universitäten auf europäischer und perspektivisch auch auf globaler Ebene dazu führen, eine Wahrnehmung zwischenmenschlicher Gemeinschaft, die nicht auf Nationalitäten beruht, und strukturschwache Standorte zu fördern und zur Demokratie- und Rechtsstaatlichkeitsförderung beizutragen.
Folgende Aspekte sind dabei für Campusgrün für supranationale Universitäten essentiell:
- Universitäten als Verbund aus unterschiedlichen Standorten
- Wertebasierte emanzipatorische Forschung und Lehre, d.h. z.B. ohne Rüstungsforschung
- Universitäten mit demokratischer Mitbestimmung
- Solidarische Finanzierung (z.B. aus dem EU-Haushalt)
- Einbindung strukturschwacher Regionen für die Standorte
- Zugangsfreie Universitäten, d.h. ohne Studiengebühren und diskriminierende Zulassungsverfahren, damit keine Eliten-Universitäten entstehen
- Nachhaltige Universitäten in der Lehre, der Forschung und im Betrieb
- Der Gleichstellung und Inklusion verpflichtet
- Ermöglichung des Studierens an unterschiedlichen Standorten
- Beinhaltung von Studienabschnitten, die sich mit supranationaler Geschichte, Kulturen und Politik befassen
- Bedarfsgerechte Grundfinanzierung, d.h. keine „Leuchtturmfinanzierung“
- Universitäten ohne prekären Arbeitsbedingungen
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