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Ä1 zu SOÄA1: Änderung der Schiedsgerichtsordnung

Antrag: Änderung der Schiedsgerichtsordnung
Antragsteller*in: Johanna Saary (TU Darmstadt)
Status: Abgelehnt
Eingereicht: 02.06.2018, 20:44

Antragstext

Von Zeile 1 bis 3:

Einfügen des §1(3)§1(1) nach Satz 4 in die Schiedsgerichtszuordnung:

§1(3): Es ist nicht zulässig, dass über die Hälfte der Mitglieder des
Schiedsgerichts in der selben Hochschulgruppe sind.

In das Schiedsgericht müssen Personen aus mindestens drei Hochschulgruppen gewählt werden.

Begründung

An dieser Stelle wird die Zusammensetzung des Schiedsgerichts definiert.

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