Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag: | Änderung der Schiedsgerichtsordnung |
---|---|
Antragsteller*in: | Christian Lagod |
Status: | Abgelehnt |
Eingereicht: | 02.06.2018, 20:57 |
Antrag: | Änderung der Schiedsgerichtsordnung |
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Antragsteller*in: | Christian Lagod |
Status: | Abgelehnt |
Eingereicht: | 02.06.2018, 20:57 |
Einfügen des §1(3) in die Schiedsgerichtszuordnung:
§1(3): Es ist nicht zulässig, dass über die Hälfte der Mitglieder desEinfügen als §1(4) in die Schiedsgerichtsordnung §1(4) Die Hälfte der Mitglieder des Bundesschiedsgerichts dürfen zum Zeitpunkt der Wahl nicht derselben Hochschulgruppe angehören.
Schiedsgerichts in der selben Hochschulgruppe sind.
Einfügen des §1(3) in die Schiedsgerichtszuordnung:
Einfügen als §1(4) in die Schiedsgerichtsordnung §1(4) Die Hälfte der Mitglieder des Bundesschiedsgerichts dürfen zum Zeitpunkt der Wahl nicht derselben Hochschulgruppe angehören.
§1(3): Es ist nicht zulässig, dass über die Hälfte der Mitglieder des
Schiedsgerichts in der selben Hochschulgruppe sind.
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