Veranstaltung: | 35. Campusgrün Bundesmitgliederversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 8.3. inhaltliche Anträge |
Antragsteller*in: | Bundesmitgliederversammlung (dort beschlossen am: 11.03.2017) |
Status: | Eingereicht |
Beschlossen am: | 11.03.2017 |
Eingereicht: | 11.02.2017, 09:59 |
A3: Für Open Access und Open Educational Ressources im Urheber*innenrecht
Antragstext
Durch die voranschreitende Digitalisierung ergeben sich nicht nur neue
praktische Möglichkeiten, wie bspw. in der Hochschullehre digitale
Semesterapparate auf Online Plattformen zur Verfügung zu stellen, sondern auch
neue gesetzliche Handlungsnotwendigkeiten, wie bspw. im Urheberrecht. Diese
werden seit Jahren u.a. vom Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und
Wissenschaft" eingefordert.
Jetzt hat die Bundesregierung endlich einen umfassenden Referent*innenentwurf
vorgelegt [0] und angekündigt die Reform des Urheberrechts noch im Jahr 2017
beenden zu wollen.
Campusgrün fordert hierzu erstens die Ermöglichung eines kostenfreien Zugang zu
durch den Einsatz öffentlicher Mittel entstandene Erkenntnisse für alle
Mitglieder der Gesellschaft; bei gleichzeitiger Verhinderung einer kommerziellen
Nutzung durch Dritte (Open Access). Zweitens fordern wir freien Zugang zu Lehr-
und Lernmaterialien zu ermöglichen so wie Inhalte für die Weiterverwendung mit
freien Lizenzen bereit zu stellen (Open Educational Ressources).
Dies gesetzlich zu verankern erfordert eine Generalklausel für nicht-
kommerzielle Bildungs- und Wissenschaftszwecke, vergleichbar zu der von
Katharina de la Durantaye, Juniorprofessorin für Bürgerliches Recht und
Rechtsvergleichung an der Humboldt-Universität zu Berlin, vorgeschlagenen [2].
Grundlegend für Open Access und Open Educational Ressources ist ebenfalls eine
ausreichende Finanzierung der Herstellung der Werke aus staatlich finanzierten
Einrichtungen, sodass Kosten für eine weitere Verwertung, insbesondere in
öffentlichen Bildungseinrichtungen, entfallen können.
Die Campusgrün Bundesmitgliederversammlung beauftragt den Bundesvorstand:
- die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom
5. Juli 2004 [1] im Namen des Bundesverbandes Campusgrün zu unterzeichnen,
- sich u.a. gemeinsam mit dem fzs in die öffentliche Diskussion zur
Urheberrechtsreform einzubringen,
- eine detaillierte Kommentierung des Referent*innenentwurfs im Sinne
unserer Forderungen bei Bedarf zu erarbeiten.
Begründung
Die Auseinandersetzungen um die Nutzung von digitalen Semesteraparaten war Auslöser eines bundesweiten Protest und Diskussion. Zwar mussten Anfang des Jahres - entgegen der Befürchtungen - doch nicht alle wieder ihre Unterlagen kopieren, Grund dafür ist aber lediglich eine Übergangslösung. Eine Reform des Urheberrechts ist dringend nötig und wurde angestoßen.
Dafür ist es wichtig, dass sich der CampusGrün Bundesverband grundlegend positioniert. Eine detaillierte Kommentierung des Referent*innenentwurfs kann auf dieser Basis (ggf. gemeinsam mit dem sich in der Konstituierung befindenen Arbeitskreis Urheberrecht im fzs) nachgeholt werden.
Die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004 steht unter dem Leitgedanken: "In einer digitalisierten und vernetzten Informationsgesellschaft muss der Zugang zur weltweiten Information für jedermann zu jeder Zeit von jedem Ort für Zwecke der Bildung und Wissenschaft sichergestellt werden!". Die genaueren Ausführungen, die bereits von 380 Wissenschaftsorganisationen, Fachgesellschaften Verbänden, Institutionen sowie über 7.000 Privatpersonen unterzeichnet wurden, können dem Link [1] entnommen werden. Aus Sicht des Bundesvorstandes ist die Unterzeichnung überfällig.
Zugang zu Wissen wird auf vielfältige Weise eingeschränkt und ist aktuell in der Gesellschaft leider u.a. immer noch abhängig von der sozialen Lage und des Geschlechts. Das widerspricht Campusgrünen Grundsätzen. Ein erster Schritt gegen diese Art der Diskriminierungen wäre u.a. die Berücksichtigung von Open Access und Open Educational Ressources im Urheberrecht.
Zum Hintergrund der Auseinandersetzung: Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) nimmt die Rechte der Autor*innen von Sprachwerken aller Art sowie den Verlagen wahr und trägt Sorge dafür, dass diese Tantiemen aus der Zweitverwertung erhalten. Eine solche Zweitverwertung von Sprachwerken bildet eine wesentliche Grundlage der Arbeit der Hochschulmitglieder insbesondere bei Lehrmaterial und als Grundlage in der Forschung. Diese wurde bisher Pauschal abgerechnet. Allerdings sinken die Einnahmen durch Erstverwertung durch das Voranschreiten der Digitalisierung und die Zweitverwertung bekommt neue Bedeutung. Das Verfassungsgerichtsurteil, welches die VG Wort erwirkt hat, sieht vor, dass jede einzelne Verwendung von Werken einzeln abgerechnet werden soll. Da die Hochschulen erheblichen Mehraufwand und dadurch entstehende Mehrkosten befürchteten ist ein Rahmenvertrag zwischen VG Wort und Kulturministerkonferenz, der diese Abrechnung so vorsah, gescheitert. Es wurde als Übergangslösung vereinbart kurzfristig weiterhin pauschal zu vergüten und langfristig eine gesetzliche Regelung zu finden.
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