Veranstaltung: | 37. Campusgrün Bundesmitgliederversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 7.7.1 Satzungsändernde Anträge |
Antragsteller*in: | Bundesvorstand Campusgrün (dort beschlossen am: 01.05.2018) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 17.05.2018, 14:25 |
SÄA2: § 8 Mitgliederversammlung: Delegierte, Antragsberechtigte und Antragsfristen (Angenommen)
Antragstext
Unter § 8 Die Mitgliederversammlung soll folgendes geändert werden (der
unterstrichene Text soll entfernt und der fette Text hinzugefügt werden):
(1) [...] Damit eine Mitgliedsgruppe das volle Stimmrecht von zwei Stimmen
wahrnehmen kann, muss mindestens eine FrauFIT*-Person Teil der Delegation sein.
[...]
(14) Antragsberechtigt sind
- die Mitgliedsgruppen,
- mindestens zwei Mitglieder von Mitgliedsgruppen,
- die Landesverbände,
- die Delegierten der Mitgliedsgruppen,
- der Bundesvorstand,
sowie dessen einzelne Mitglieder
- die Mitglieder des Bundesvorstandes
- die Frauenversammlung,
- die Queer-Versammlung
- die/der Rechnungsprüfer*in und
- die/der organisatorische Geschäftsführer*in
(15) Anträge zu Mitgliederversammlungen sind zwei Wochen vor der Versammlung
beim Bundesvorstand einzureichen. Die Anträge sind den Hochschulgruppen
mindestens zwei Wochen vor der Versammlung elektronisch zuzustellen.
Änderungsanträge können jederzeit gestellt werden. Es gibt
Dringlichkeitsanträge, Änderungsanträge zur Satzung oder/und zur
Geschäftsordnung können keine Dringlichkeitsanträge sein. Weiteres regelt die
Geschäftsordnung.
Begründung
Erfolgt mündlich.
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