Veranstaltung: | 35. Campusgrün Bundesmitgliederversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 8.3. inhaltliche Anträge |
Antragsteller*in: | Bundesmitgliederversammlung (dort beschlossen am: 11.03.2017) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 11.03.2017, 15:47 |
A2: Politische Autonomie der Studierendenschaft wahren! Solidarität mit YXK!
Antragstext
Campusgrün verurteilt entschieden die politischen Angriffe mehrerer
Hochschulleitungen in Deutschland auf die politische Autonomie der dortigen
Studierendenschaften.
Es ist völlig inakzeptabel, dass Hochschulleitungen Diskussionsveranstaltungen
und Filmvorführungen der studentischen Vereinigung YXK - Verband der
Studierenden aus Kurdistan verbieten wollen bzw. sich dieses vorbehalten.
Campusgrün wertet dies als zielgerichteten Angriff auf eine dissidente
Gegenöffentlichkeit und eine Beschränkung des öffentlichen Diskurses.
Eine Kritik am türkischen Staatsterror und den derzeitigen antidemokratischen
Entwicklungen muss möglich sein, dabei ist es zynisch, kritische Veranstaltungen
über die Situation in der Türkei ausgerechnet an Hochschulen zu verbieten, wo
gerade Akademiker*innen in Deutschland im letzten Jahr einen Solidaritätsappell
für Wissenschaftler*innen unterschrieben haben, die unter dem
Terrorismusunterstützungsvowurf in der Türkei verfolgt werden.
Mit den Verboten an den Hochschulen wird dieser Krieg mit anderen Mitteln, aber
den gleichen Begründungen, in der Bundesrepublik, fortgeführt: Das sind die
Vorwürfe des Terrorismus beziehungsweise der Terrorunterstützung, die im Rahmen
des PKK-Verbotes gegen jegliche kurdische Gruppen und Kritiker*innen durch die
Staatsapparate angewandt werden.
Politische Bildung und die Förderung politischer Diskussionen, auch zu
internationalen Themen, sind wichtiger Bestandteil der demokratischen Kultur an
Hochschulen und gehören zum Aufgabenbereich der verfassten Studierendenschaften.
Campusgrün ist solidarisch mit migrantischen, internationalen und Exil-
Studierenden, die mit Filmvorführungen oder Diskussionsveranstlungen ihre
Perspektive vermitteln.
Diese Solidarität muss enden, wenn es sich um faschistische, fundamentalistisch-
religiöse, nationalistische, rassistische, sexistische oder antisemitische
Veranstaltungen handelt. In diesem Fall befürworten wir Eingriffe der Rektorate.
Campusgrün verurteit die Hochschulleitungen, die bei fundamentalistisch-
religiösen, nationalistischen oder faschistischen Drohungen nicht den
engagierten Studierenden den Rücken stärken, sondern sich durch diskriminierende
Verbote zu Erdogans verlängertem Arm machen, und dessen Krieg gegen
emanzipatorische, linke oder kurdische Organisationen gleichsam weiterführen.
Darüber hinaus verurteilt Campusgrün, dass der deutsche Inlandsgeheimdienst, der
sogenannte Verfassungsschutz, als legitime Institution anerkannt wird, um zu
bestimmen, welche Gruppierungen öffentliche Veranstaltungen durchführen dürfen.
Als einer der maßgeblichen Ermöglicher und Unterstützer von Rechtsterrorismus,
faschistischen und neonazistischen Organisationen und Parteien in der BRD, hat
der Inlandsgeheimdienst nichts in hochschulinternen Diskursen verloren. Darüber
hinaus stellt sich die Frage, ob der Verfassungsschutz gerade zum Vollzug der
Demokratie als Behörde aufgelöst werden müsste.
Zudem kritisieren wir das am 10.03.17 von De Maziere erlassene Verbot der Fahnen
und Symbolik vieler kurdischer Verbände. Dies trifft unter Anderem den Verband
der Studierenden aus Kurdistan(YXK).
Vielmehr sollte der Innenminister seine Arbeit auf faschistische Organisationen
wie z.B. die Grauen Wölfe konzentrieren und diese verbieten.
Campusgrün erklärt sich solidarisch mit den betroffenen ASten und den
demokratischen kurdischen und türkischen Organisationen, die über den
entstehenden Faschismus in der Türkei informieren und diesen bekämpfen.
Schluss mit der Kriminalisierung der demokratischen Bewegungen in der Türkei und
in Deutschland!
Begründung
erfolgt mündlich
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