Veranstaltung: | 35. Campusgrün Bundesmitgliederversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 8.1. satzungsändernde Anträge |
Antragsteller*in: | Bundesmitgliederversammlung (dort beschlossen am: 11.03.2017) |
Status: | Angenommen |
Beschlossen am: | 11.03.2017 |
Eingereicht: | 12.02.2017, 01:28 |
S5: Satzungsänderung bezüglich §8 (15) (Weitere Ordnungen)
Antragstext
Füge ein §8 (15) nach Geschäftsordnung: "oder/und weitere Ordnungen"
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(15) Anträge zu Mitgliederversammlungen sind 4 Wochen vor der Versammlung beim
Bundesvorstand einzureichen. Die Anträge sind den Hochschulgruppen mindestens
zwei Wochen vor der Versammlung zuzustellen. Änderungsanträge können jederzeit
gestellt werden. Es gibt Dringlichkeitsanträge. Änderungsanträge zur Satzung,
oder/und zur Geschäftsordnung oder/und weitere Ordnungen können keine
Dringlichkeitsanträge sein. Weiteres regelt die Geschäftsordnung.
Begründung
Neben der Geschäftsordnung gibt es im Bundesverband noch eine Finanzordnung, Wahlordnung und Schiedsgerichtordnung. Bisher ist in unserer Satzung nicht klar geregelt, welche Antragsfristen für diese Ordnungen gelten. Dies soll hiermit geändert werden. Der Bundesvorstand findet es sinnvoll Änderungen diese zusätzlichen Ordnungen gleich zu behandeln wie Satzungs- oder Geschäftsordnungsanträge.
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