Veranstaltung: | 35. Campusgrün Bundesmitgliederversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 8.1. satzungsändernde Anträge |
Antragsteller*in: | Bundesmitgliederversammlung (dort beschlossen am: 11.03.2017) |
Status: | Angenommen |
Beschlossen am: | 11.03.2017 |
Eingereicht: | 12.02.2017, 01:17 |
S1: Satzungsänderung bezüglich §9 (4) und §9 (14) (Pressekoordinator*in)
Antragstext
- Streiche "einem/einer Pressekoordinator*in" in §9 (4) und ersetze "drei" durch
"vier"
- Streiche § 9(14)
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"§ 9 (4) Der Bundesvorstand setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
- zwei gleichberechtigten Sprecher*innen,
- einem/einer politischen Geschäftsführer*in,
- einem/einer Pressekoordinator*in,
- einem/einer Schatzmeister*in,
- bis zu drei vier Projektkoordinator*innen.
Mindestens die Hälfte der Bundesvorstandsmitglieder und mindestens eine der
Sprecher*innen müssen Frauen sein, es sei denn, diese Quotierung wird durch ein
Frauenvotum eingeschränkt."
"§ 9(14) Aufgaben der/des Pressekoordinator*in
- Die/der Pressekoordinator*in ist verantwortlich für das regelmäßige
Verfassen von Pressemitteilungen sowie die Planung der
Öffentlichkeitsarbeit."
Begründung
Die Position der Pressekoordinator*in hat sich aus Sicht des Bundesvorstandes nicht bewährt. Es liegt näher zu dem jeweilig selbst bearbeiteten Thema selbst die Pressemitteilungen zu verfassen und gemeinsam die Öffentlichkeitsarbeit zu planen. Außerdem sind die Sprecher*innen ohnehin befasst mit Öffentlichkeitsarbeit. Sollte jemand explizit Lust auf Presse- und Öffentlichkeitsarbeit haben, kann diese Person als Projektkoordination kandidieren. Deshalb wurde die Anzahl angehoben.
Aus dieser Änderung ergibt sich die Folgeänderung der Streichung der genaueren Beschreibung der Aufgaen der/des Pressekoordinator*in.
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