37. Campusgrün Mitgliederversammlung vom 01. bis zum 03. Juni 2018 in Stendal
Mehr Informationen zur BMV und den zu wählenden Ämtern findet ihr hier: http://www.campusgruen.de/aktuelles/10598700.html
Inhaltliche sowie satzungs- bzw. geschäftsordnungsändernde Anträge könnt ihr noch bis zum 17. Mai einreichen. Danach sind nur noch Eilanträge möglich, deren Behandlung mit einer 2/3-Mehrheit auf der Versammlung beschlossen werden muss. Satzungs- und geschäftsordnungsändernde Anträge können jedoch nicht als Eilantrag eingebracht werden. Bewerbungen um Posten können bis zur Versammlung eingereicht werden.
Trotzdem bitten wir euch, diese sobald wie möglich zu veröffentlichen, damit alle anderen sich noch in Ruhe damit auseinandersetzen können.
Bei der folgenden Tagesordnung handelt es sich um einen Vorschlag, die finale TO wird ebenfalls auf der Mitgliederversammlung beschlossen.
Antragsberechtigt sind laut Satzung:
- die Mitgliedsgruppen,
- Zwei Mitglieder von Mitgliedsgruppen,
- die Landesverbände,
- die Delegierten der Mitgliedsgruppen,
- der Bundesvorstand,
- die Mitglieder des Bundesvorstandes
- die Frauenversammlung,
- die/der Rechnungsprüfer*in und
- die/der Geschäftsführer*in
Solltet ihr nicht delegiert sein, so müsst ihr beim Einreichen des Antrags unter "Unterstützer*innen" noch mindestens ein Mitglied eurer Mitgliedsgruppe angeben, damit ihr einen Antrag stellen könnt. Achtet beim Einreichen unbedingt darauf, dass ihr auch den Namen euer Mitgliedsgruppe unter "Gremium, LAG..." angebt!